Satzung des FC Germania Forst 1909 e.V.
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
III. Organe
Dem Pressewart obliegt die Pflege und Koordination der Kontakte zu sämtlichen Medien, insbesondere die Abfassung von Presseberichten aller Art, die Pflege der Homepage und sozialen Netzwerke des Vereins, sowie laufende Berichterstattung im Vorstand über die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Abteilungsleiter koordiniert und leitet seine ihm zugewiesene Abteilung. Er ist verantwortlich für die Leitung, Einberufung und Vorbereitung von Sitzungen, sowie für die Gewinnung und Betreuung qualifizierter Trainer und Betreuer. Er pflegt dabei Kontakte mit den Sportlern und gegebenenfalls mit deren Erziehungsberechtigten.
IV. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Überschüsse aus allen Veranstaltungen gehören dem Vereinsvermögen.
Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder einer anderen Behörde verlangt werden, kann der Vorstand beschließen.
Die Satzung tritt mit Eintragung durch das Registergericht Mannheim und dem Versammlungsbeschluss vom 29.07.2016 in Kraft.
Stand: 01.08.2016