Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es von Seiten von Vereinen und Verbänden, zu beachten gilt. Der Vorstand des Vereins informiert daher alle Mitglieder über folgendes:
Sind für meine personenbezogenen Daten die Zulässigkeiten der Verarbeitung geprüft worden?
In vielen Fällen müssen die Betroffenen selbst aktiv in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Dies ist z.B. nicht erforderlich, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) dürfen verarbeitet werden, da diese zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich sind.
Wo gibt es weitere Hinweise zu meinem Datenschutz?
Bereits bei der Neufassung der Satzung im Juli 2016 wurde der §30 neu eingepflegt. Auf die Bestimmungen der Satzung wurde auf jedem unterschriebenen Mitgliedsantrag hingewiesen. Die Bestimmungen von 2016 passen bereits auf die neuen Bestimmungen der DSGVO. Hier finden Sie diesen nochmals im vollständigen Wortlaut:
§ 30 Datenschutz
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert und verarbeitet. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter geschützt.
2. Als Mitglied des Badischen Sportbundes und weiterer Fach(sport-)verbände ist der Verein verpflichtet, die Mitglieder an die entsprechenden Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Namen, Geburtsdatum und Anschrift.
3. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung der Vereinszwecke erforderlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Sind meine Daten ausreichend geschützt?
Wir tragen Sorge dafür und überprüfen regelmäßig, ob die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenverarbeitung geeignet sind, Datensicherheit zu gewährleisten. Bei allen Datenverarbeitungsvorgängen sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.
Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt?
Verantwortlich für den Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand. Wenn mindestens 10 Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter im Verein bestellt werden. Da in unserem Verein maximal 3 Personen für die Mitgliederverwaltung zuständig sind, entfällt dieser Punkt. Gleichwohl können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden (siehe auch: https://www.fcforst.de/datenschutzerklaerung/)
Sind alle Personen, die personenbezogenen Daten bearbeiten, auf das Datengeheimnis verpflichtet?
Jeder, der im Auftrag des Vereins mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, ist auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.
Gibt es im Verein Vereinbarungen mit Dritten zur Auftragsdatenverarbeitung?
Der Verein arbeitet zusammen mit DFBnet, DFBnet Verein und DFBnet Finanz. Dort wurden Vereinbarungen zur Einhaltung der DSGVO getroffen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an den FC Germania Forst 1909 e.V., Hambrücker Str. 65, 76694 Forst wenden oder an info@fcforst.de oder unter 07251 300250