15. Mai 2020
Liebe Mitglieder,
liebe Freunde des gepflegten Thekensports,
wie ihr alle sicherlich mitbekommen habt, werden zum 18. Mai 2020 gemäß dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg neue Lockerungen beschlossen.  Unter anderem dürfen ab dem kommenden Montag die Speisewirtschaften, sowie Eisdielen und Cafés wieder öffnen. Zunächst gingen wir davon aus, dass das Clubhaus eher Kneipe als Speisegaststätte ist, sodass wir davon ausgegangen sind, dass die Lockerungen nicht das Clubbi betreffen.
Allerdings wurde dann am 13.05.2020 in einem Telefonat mit dem LRA Karlsruhe festgestellt, dass wird die gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Speisewirtschaft haben und theoretisch ab dem 18.05.2020 unter Auflagen öffnen dürfen. Allerdings wurde im gleichen Atemzug erwähnt, dass die Lockerungen einen Verzehr von Speisen in den Gasträumen ermöglichen soll und eher nicht zum gemütlichen Beisammensein bei einem Bierchen gedacht ist.
Eine entsprechende Anfrage des LRA an das Innenministerium ist diesbezüglich schon ergangen, aber bis 13.05.2020 / 8 Uhr ohne Antwort. Das LRA geht davon aus, dass reine Vereinsheime, die nicht eine originäre Speisegaststätte betreiben von der Lockerung ausgenommen sind. Aber das wird man erst am 18. oder 19. Mai oder im Laufe der kommenden Woche erfahren. Solange hier keine Klarheit beim LRA herrscht, werden wir das Clubhaus bis auf weiteres geschlossen lassen.
Sollten wir grünes Licht für eine Öffnung bekommen, wären zusätzliche Vorbereitungen zu treffen:
  • Wir benötigen eine Reinigungskraft, die täglich das komplette Clubhaus reinigt
  • Wir benötigen für jede Öffnung des Clubhauses mindestens 3 Personen, die folgende Aufgaben wahrnehmen:
    • Belehrung des Gastes über Verhaltensregeln (keine Umarmung, kein Händeschütteln etc.), Möglichkeiten des Händewaschens, Benutzung der Desinfektionsmittel, Zuweisung eines Sitzplatzes mit Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Gästen, Notieren der persönlichen Angaben und Aufenthaltszeiten in einer Liste u.s.w
    • Bedienung der Gäste ohne nicht erforderliche Kommunikation, mit Mund-Nasen- Schutz, sowie unter Einhaltund des Abstandes zum Gast, sowie Desinfektion des Tresens bei Verschmutzung,
    • Spülen der Gläser bei über 60 Grad mit tensidhaltigem Spülmittel, sowie Desinfektion aller Oberfläcken und Klinegn zu festen Zeiten, sowie regemäßigem Stoßlüften.
  • Damit einhergehen müsste vermutlich eine Preisanpassung wegen Besorgung von Mund-Nasen-Schutz für Gäste und Beschäftigte, Besorgung von Oberflächenreinigung und Desinfektion, sowie zur Bezahlung der Putzkraft.
  • Weitere Infos: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-gastronomie/
Nach der derzeitigen Lage sehen wir uns außerstande diese Auflagen ordnungsgemäß zu erfüllen, sodass wir uns unabhängig vom „grünen Licht“ des LRA entschieden haben anderen Forster Gastronomen (z.B. Gasthaus zum Löwen) zu folgen und nicht zu öffnen.
Das Vereinsleben leidet seit der Corona-Pandemie erheblich und die Folgen für die Jugendabteilung sind bei weitem noch nicht absehbar. Ich denke aber, dass wir uns alle einig sind, dass es zwar schön wäre, wenn das Clubhaus wieder seine heiligen Hallen öffnen würde, dass es aber nicht ansatzweise so schön ist unter den geforderten Bedingungen wie es einmal war. Unter diesen Umständen ist ein unbeschwerter und gemütlicher Besuch, wie wir ihn unseren Gästen ermöglichen wollen, nicht möglich.

Wir werden die Maßnahmen der Landesregierung in den nächsten Wochen und Monaten genau verfolgen und über etwaige Änderungen auf dem Laufenden halten.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und Eure Unterstützung zu dieser Entscheidung! Gerne steht die Vorstandschaft für alle Fragen zur Verfügung!

 

Viele Grüße,

der geschäftsführende Vorstand

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Daniel Hess

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